Die Arbeit auf Abruf ist ein gesetzlich geregelter, unbefristeter Arbeitsvertrag, bei dem jedoch die Einsätze (Zeitpunkt, Dauer und Umfang) einzelfallweise festgelegt werden (uneigentliche Teilzeitarbeit).
Klärungsbedarf zwischen Abruf-Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es bei der Entlöhnungsfrage im Zusammenhang mit dem Bereitschaftsdienst und der gewöhnlichen Auswahlliste ohne Erreichbarkeitszwang für Abruf-Mitarbeiter.
Die Arbeit auf Abruf ist eine Tätigkeit nach Bedarf des Arbeitgebers im Rahmen eines unbefristeten Dauerarbeitsverhältnisses.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Arbeit auf Abruf sowie Links zum Thema Arbeitsrecht / Personalrecht.